Das Gefahrzeichen 101-11 „Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts“ ist umgangssprachlich auch als „Achtung Zebrastreifen“ bekannt. Es wird nur angewendet, wenn die normale Kennzeichnung eines Fußgängerüberwegs durch Markierung, Beschilderung, Beleuchtung und gegebenenfalls Blinklicht nicht ausreicht.
In diesem besonderen Fall kann VZ 101-11 in größerer Entfernung auf den Fußgängerüberweg und den damit verbundenen Vorrang für Passanten vor dem Fahrverkehr hinweisen.
Dieses Verkehrszeichen kommt nur bei besonderen Gefahrenlagen zum Einsatz.
VZ 101-11 Fußgängerüberweg, Aufstellung rechts im Überblick
- Einsatz nur im Ausnahmefall, wenn die übliche Kennzeichnung des Fußgängerüberwegs nicht ausreicht
- Aufstellung in größerer, ausreichender Entfernung
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