Das Verkehrszeichen 1053-31 „Mit Parkschein“ ist ein weiß-schwarzes Zusatzschild in Rechteckform mit schwarzem Rand und der schwarzen Aufschrift „mit Parkschein“.
Bedeutung: Das Zusatzzeichen 1053-31 wird häufig mit einem blauen Parkschild kombiniert und weist darauf hin, dass auf der so gekennzeichneten Parkfläche nur mit einem gültigen Schein aus dem Parkscheinautomaten geparkt werden darf. Der Parkschein muss von außen gut lesbar am oder im Fahrzeug angebracht sein.
Einsatz: VZ 1053-31 kann mit dem Richtzeichen „Parken“ (VZ 314) eingesetzt werden, um bestimmte Flächen zum Parken mit einem gültigen Parkschein freizugeben. Es gelten die Parkregelungen des Parkscheinautomaten. Die Zusatztafel 1053-31 wird meist unter dem Verkehrszeichen, auf das sie sich bezieht, befestigt.
VZ 1053-31 Mit Parkschein im Überblick
- gibt Flächen zum Parken mit gültigem Parkschein frei
- bezieht sich auf das Verkehrszeichen, mit dem es kombiniert ist (VZ 314)
- Anbringung meist unterhalb des Bezugszeichens
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