Das Verkehrszeichen 274-60 „Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h“ ist ein Verkehrsschild in runder Form (Ronde) mit rotem Rand, weißem Grund und einer schwarzen Sechzig in der Mitte. Die Zahl steht für die maximal erlaubte Fahrgeschwindigkeit.
Bedeutung: Mit dem Gebots- bzw. Verbotszeichen 274-60 wird dem Fahrverkehr signalisiert, dass eine Geschwindigkeit von 60 km/h nicht überschritten werden darf.
Einsatz: VZ 274-60 ordnet eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 km/h an. Das Vorschriftzeichen wird in der Regel nur dort eingesetzt, wo Gefahrzeichen oder Richtungstafeln nicht ausreichen würden, um eine adäquate Fahrweise zu erreichen. Unter bestimmten Bedingungen (s. VwV-StVO) kann es mit Gefahrenzeichen oder Zusatzzeichen kombiniert werden. Das Zeichen 274-60 soll so aufgestellt werden, dass es auch bei ungünstigen Sichtverhältnissen rechtzeitig vor der Stelle, ab der es gilt, wahrgenommen wird; außerorts sind 50 bis 100 Meter ausreichend, auf Autobahnen sollten es 200 Meter sein. Wo damit gerechnet werden muss, dass Ortsunkundige einbiegen, soll VZ 274-60 hinter Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden. Auf Autobahnen empfiehlt es sich, das Geschwindigkeitsschild nach 1 km zu wiederholen. Tempo 60 ist in der Regel die geringste zulässige Höchstgeschwindigkeit, die auf Autobahnen angeordnet wird.
Besonderheit: Zum Einsatz von Zeichen 274 halten die Verwaltungsvorschriften zur StVO detaillierte Informationen bereit.
VZ 274-60 Zulässige Höchstgeschwindigkeit 60 km/h im Überblick
- für Fahrzeuge gilt ein Tempolimit von 60 km/h
- Anbringung mit ausreichendem Vorlauf vor der Risikostelle
- in der Regel die geringste zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen
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