Mit dem Verkehrszeichen 422-36 „Wegweiser für Radverkehr, geradeaus“ erwerben Sie ein Richtzeichen in Gelb mit schwarzer Beschriftung. Unterhalb des Fahrrad-Sinnbilds ist ein senkrecht nach oben zeigender Pfeil dargestellt. Das Rechteckschild wird aufrecht montiert.
Bedeutung: Das Richtzeichen 422-36 weist darauf hin, dass sich Radfahrende, die der Alternativroute für den Radverkehr folgen möchten, geradeaus halten müssen.
Einsatz: Bei außerhalb von Autobahnen eingerichteten Umleitungsbeschilderungen wird VZ 422-36 als Vorwegweiser und Wegweiser für bestimmte Verkehrsarten – hier: für den Radverkehr – eingesetzt. Es kann sowohl bei zeitweiligen als auch bei dauerhaften Umleitungen zum Einsatz kommen.
VZ 422-36 Wegweiser für Radverkehr, geradeaus im Überblick
- zur Alternativstrecke für Radfahrende geradeaus halten
- Einsatz bei temporären und permanenten Umleitungen
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