Das Verkehrszeichen 244.2 „Ende einer Fahrradstraße“ ist ein rechteckiges, schwarzumrandetes Schild mit weißem Grund. Es zeigt in Grau auf Weiß das Gebots- bzw. Verbotszeichen 237 „Radweg“, kombiniert mit dem Schriftzug „Fahrradstraße“. Das Sinnbild wird diagonal von rechts oben nach links unten durch fünf schwarze Linien durchgestrichen.
Bedeutung: Das Vorschriftszeichen 244.2 zeigt Verkehrsteilnehmern an, dass sie die Fahrradstraße verlassen.
Einsatz: VZ 244.2 StVO steht am Ausgang einer Fahrradstraße. Es empfiehlt sich, das Ende einer Fahrradstraße auch baulich kenntlich zu machen. Zeichen 244.2 braucht nicht angebracht zu werden, wenn die Fahrradstraße in eine Fußgängerzone, Fahrradzone, Tempo-30-Zone oder in einen verkehrsberuhigten Bereich übergeht.
VZ 244.2 Ende einer Fahrradstraße im Überblick
- kennzeichnet das Ende einer Fahrradstraße
- steht nicht beim Übergang in Bereiche mit ähnlichem oder langsamem Verkehr
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